November 2020

Rezept per App einlösen

So funktioniert das E-Rezept
Zunächst werden die Apotheken und später auch weitere Leistungserbringer, z. B. aus dem Hilfsmittelbereich, an die Telematikinfrastruktur angebunden. Ab dem 01. Juli 2021 können Ärzte ihren Patienten Verordnungen digital ausstellen.

Verpflichtend ist die Nutzung des E-Rezepts dann ab Januar 2022 für verschreibungspflichtige Medikamente. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über den Ablauf.

Fest steht: Das E-Rezept wird kommen. Die Gematik hat ihr systemspezifisches Konzept für die Einführung des E-Rezepts veröffentlicht. Durch das E-Rezept sollen bestehende papiergebundene Prozesse digitalisiert und vereinfacht werden.

Mit der Einführung des E-Rezepts will die Gematik einen neuen sicheren Kommunikationsweg zwischen Patienten und Apotheken schaffen und verspricht Praxismitarbeitern und Apothekern mehr Zeit für ihre Patienten bzw. Kunden.

Laut Gematik schafft die elektronische Übermittlung von Rezepten für Versicherte eine komfortablere Handhabung ihrer Rezepte. Außerdem soll die elektronische Übermittlung den Arbeitsprozess rund um das Rezept für Ärzte sowie für Apotheker erleichtern und beschleunigen.

Rezept einlösen per App

Der Prozess der elektronischen Verordnung zwischen Ärzten, Patienten und Apotheken sieht folgendermaßen aus: Der Arzt generiert für den versicherten Patienten ein E-Rezept direkt in seiner Praxissoftware und übermittelt es aus dem Praxissystem heraus an den zentralen E-Rezept-Fachdienst.

Der E-Rezept-Fachdienst ist ein zentraler Server, der als Bindeglied zwischen Ärzten und Apothekern dient. Der Arzt legt die Verordnungen auf dem Fachdienst ab, sodass eine Apotheke sie nach Erhalt der Berechtigung von dort herunterladen kann. Der Patient kann nun entscheiden, ob er sein Rezept digital auf seinem Smartphone oder als ausgedruckten 2-D-Code in Papierform erhalten möchte.
Auf dem Smartphone kann der Patient sein E-Rezept mithilfe des E-Rezept-Frontends, also einer App, einsehen und verwalten.
Über die App generiert der Versicherte auch den sogenannten E-Rezept-Token. Der E-Rezept-Token berechtigt eine Apotheke dazu, auf das E-Rezept zuzugreifen und es vom E-Rezept-Fachdienst herunterzuladen. Den Token kann der Versicherte direkt aus der App heraus an eine Apotheke seiner Wahl übermitteln.

Über die Telematikinfrastruktur sendet das Frontend eine Nachricht mit dem Token an die ausgewählte Apotheke, die nun das E-Rezept einsehen und herunterladen kann. So können Medikamente beispielsweise schon bereitgestellt werden oder der Patient kann Rückmeldung erhalten, falls ein Medikament erst bestellt werden muss.
Wahlweise kann der E-Rezept-Token aber auch in einen optischen 2-D-Code umgewandelt werden. Diesen kann der Versicherte dann persönlich in der Apotheke vorlegen, entweder auf dem Smartphone oder ausgedruckt in Papierform. Die Apotheke erhält so die Berechtigung, auf das E-Rezept auf dem Fachdienst zuzugreifen und kann das Medikament an den Patienten abgeben.

E-Rezept-Frontend kommt von der Gematik

Eine offizielle App soll von der Gematik selbst gestellt werden. „Der Königsweg zur Rezeptübermittlung wird von der Gema tikkommen. Allerdings sollen E-Rezepte aus der App auch an andere Anbieter weitergeleitet werden können", sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Auch laut dem kürzlich verabschiedeten Patientendaten-Schutz-Gesetz sollen Versicherte, die ihr Rezept lieber in einer anderen App abrufen wollen, es über eine Schnittstelle an Apps anderer Anbieter weiterleiten können. In den Spezifikationen der Gematik ist von einer solchen Schnittstelle jedoch keine konkrete Rede. Vielmehr sollen Versicherte die Möglichkeit bekommen, ihren E-Rezept-Code über einen Messenger-Dienst oder per E-Mail an einen Vertreter weiterzuleiten, wenn sie zum Beispiel selbst nicht in der Lage sind, in die Apotheke zu gehen.

Das E-Rezept-Frontend muss nach den Spezifikationen der Gematik nicht nur den E-Rezept-Token, sondern auch die fachlichen Inhalte der Verordnung anzeigen, also die dahinterliegenden Informationen der jeweiligen Medikation. Außerdem muss der Patient die Möglichkeit haben, die abgebende Apotheke in einem Verzeichnis auszuwählen. Neben der Verwaltung und Übermittlung des E-Rezepts, darf das E-Rezept-Frontend auch noch zusätzliche Funktionen enthalten, solange dadurch keine personenbezogenen oder medizinischen Daten gefährdet sind. In diesem zugehörigen Abschnitt der Spezifikationen schlägt die Gematik zum Beispiel Verfügbarkeitsabfragen im Warenwirtschaftssystem der Apotheken vor. Patienten könnten so von vornherein überprüfen, bei welcher Apotheke ihr verordnetes Medikament auf Lager ist.

Datenbank und Identifizierung

Wichtiger Bestandteil der Infrastruktur rund um das E-Rezept sind neben dem E-Rezept-Frontend und -Fachdienst noch zwei weitere zentrale Server, nämlich der Verzeichnisdienst und der Identity Provider.

Der Verzeichnisdienst ist einen Art Datenbank aller Ärzte und Apotheker, die an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Die Daten werden vom Versicherten benötigt, um zum Beispiel eine Apotheke auszuwählen, an die er sein E-Rezept zum Einlösen übermitteln will.
Der Identity Provider dient zur Identifizierung der an der Telematikinfrastruktur teilnehmenden Akteure und autorisiert diese für den Zugriff auf die einzelnen Bausteine. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Fachdienst-Server und Identity Provider nicht vom gleichen Unternehmen betrieben werden, damit die sensiblen Daten nicht in einem Unternehmen gebündelt werden.
Die Grundlagen, dass auch der Hilfsmittelbereich integriert wird, sind durch das Digitale-Versorgung-Gesetz gelegt worden. Doch dazu müssen die Hilfsmittel-Leistungserbringer in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden.

Noch ist es nicht so weit. Vorreiter sind die Apotheken mit Arzneimittel-Rezepten. Doch der Blick über den Tellerrand ist wichtig, um auch künftige Lösungen für die Sanitätshäuser sehen zu können.

E-Rezept kommt für die Apotheken – Was bedeutet das für andere Leistungserbringer?
E-Rezept kommt für die Apotheken – Was bedeutet das für andere Leistungserbringer?